Kein Verfahren gegen Haushahn eingeleitet

21.09.1990

MÜNCHEN (CW) - In der Ausgabe Nr. 35 vom 31. August 1990 berichtete die COMPUTERWOCHE auf Seite 21 unter der Überschrift "Rückschlag bei IBM-Plänen für Bibliothek" über den Streit der beiden schwäbischen Firmen Grau GmbH und Haushahn GmbH & Co. um ein von der IBM angebotenes Haushahn-System zur automatisierten Bänderverwaltung in großen Rechenzentren. Dabei wurden Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die sich in dieser Form nicht aufrechterhalten lassen.

Zwar hat Grau Strafanzeige gegen einen ehemaligen, jetzt bei Haushahn beschäftigten Entwickler und gegen verantwortliche Personen bei der Haushahn-Firmengruppe erstattet. Die Staatsanwaltschaft erachtete einen Anfangsverdacht jedoch nur hinsichtlich des vormaligen Grau-Mitarbeiters, nicht aber hinsichtlich der Haushahn-Verantwortlichen für gegeben. Ein Ermittlungsverfahren wurde infolgedessen nur gegen den Entwickler eingeleitet. Die polizeiliche Hausdurchsuchung an dessen jetzigem Arbeitsplatz richtete sich nicht gegen die Firma Haushahn, sondern nur gegen ihn persönlich. Dafür, daß er die dabei in seinem Schreibtisch gefundenen oder sonstige Grau-Unterlagen "an Haushahn weitergegeben" oder daß Haushahn ihn veranlaßt hätte, sie vor seinem Ausscheiden bei Grau mitzunehmen, liegen derzeit keine Beweise vor. Dementsprechend läuft auch kein Verfahren gegen Haushahn wegen Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen oder "Industriespionage". Unrichtig ist auch, daß die Zusammenarbeit zwischen Haushahn und IBM vorerst beendet oder kurz vor dem Platzen sei. Das Vertragsverhältnis - so Haushahn - "besteht unverändert fort".

Die Darlegung, eine patentrechtliche Klage von Grau sei in der ersten Instanz abgewiesen worden, ist so nicht richtig. Tatsächlich hat Grau einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Haushahn wegen Gebrauchsmusterverletzung zurückgezogen. Graus patentrechtliche Klage hingegen ist so Grau - noch anhängig. Sie wurde vom Gericht nur ausgesetzt, bis über einen Antrag von Haushahn auf Löschung des Grau - Patents entschieden ist.