Neue Regelung

Kein Krankengeld mehr für Selbständige

01.10.2008
Wer als Selbständiger gesetzlich krankenversichert ist, verliert im neuen Jahr den Anspruch auf Krankengeld.

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben Selbständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Das Krankengeld wurde in der Regel ab dem 43. Tag der Erkrankung ausgezahlt. Die bisherige Regelung, nach der auch Selbständige ab dem 43. Tag Krankengeld bekamen, läuft zum Jahresende aus. Um den Verdienstausfall im Krankheitsfall zumindest teilweise abzudecken, müssen sich Selbständige zusätzlich versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen hierzu ab dem 1.1.2009 so genannte Wahltarife anbieten. Die Alternative ist eine private Krankentagegeld-Versicherung oder der Wechsel in die private Krankenversicherung. Bisher sind die Konditionen und Beitragssätze der gesetzlichen Versicherer nicht bekannt. Finanzexperten warnen davor, das Angebot einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch übereilt zu unterschreiben, da man für drei Jahre gebunden ist und nicht mehr in eine private Krankenvollversicherung wechseln kann. (am)