Web

Kein "Freedom for Links" in Bayern

18.05.1999
Drum prüfe, wer sich online bindet

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Ein Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) München kann weitreichende Konsequenzen für die Internet-Gemeinde mit sich bringen. Nach Auffassung der Richter sind Links zu Web-Sites, die fremde Markenrechte verletzen, strafbar. Im konkreten Fall war ein Web-Anbieter beschuldigt worden, einen Link gesetzt zu haben, an dessen Ende sich die namensrechtlich geschützte Testversion einer Software herunterladen ließ. Durch die Verbindung zu einem illegalen Download-Angebot leiste der Beklagte "Beihilfe zur Markenverletzung eines Dritten", wie es in dem Urteil hieß. Dies gelte jedoch nur für kommerziell nutzbare Softwareversionen, wodurch ein "geschäftlicher Verkehr" vorliege. Sollte der Beklagte gegen den Beschluß verstoßen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu einer halben Million Mark.