Kein E-Mail-Verbot für gekündigten Arbeitnehmer

12.04.2006
Solange ein Mitarbeiter im Haus tätig ist, darf er von der elektronischen Kommunikation nicht ausgeschlossen werden.

Ein Berliner Unternehmen hat einem seiner Arbeitnehmer gekündigt und ihm für die Restdauer seiner Beschäftigung den E-Mail-Account und Internet-Zugang gesperrt. Er begründete dies damit, dass der Gekündigte Geschäftsgeheimnisse an Konkurrenten ausplaudere. Zudem sei dieser ohnehin dabei, sich eine neue Position bei Mitbewerbern zu suchen. Der Beschuldigte zog vor das Arbeitsgericht. Dieses entschied, dass das Verbot eine Art Diskriminierung des betroffenen Arbeitnehmers darstellt. Der Mitarbeiter musste somit wieder in die Kommunikation des Unternehmens einbezogen werden. Außerdem liege es in den Möglichkeiten des Arbeitgebers, den Angestellten für die Restdauer der Beschäftigung freizustellen, sollte dieser durch seine Präsenz ein Risiko für das Unternehmen darstellen. (hk)