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Kartellverfahren: Professor darf Windows-Code einsehen

21.02.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In dem US-Antitrust-Verfahren gegen Microsoft hat das zuständige Gericht einen technischen Experten berufen, der den Windows-Code des Softwareriesen begutachten soll. Es handelt sich dabei jedoch nicht um einen von der Anklage geforderten unabhängigen Sachverständigen (Computerwoche online berichtete), sondern um Professor Lee Hollaar von der School of Computing der University of Utah, der bereits in früheren Prozessen gegen Microsoft als Experte aufgetreten ist. Dazu gehören beispielsweise die Verfahren von Caldera International und Bristol Technology. Auch während der Vermittlungsphase des jetzigen Kartellprozesses war Hollaar bereits als Experte herangezogen worden und hatte Einblick in den Windows-Quellcode.

Zusammen mit anderen Experten soll Hollaar nun prüfen, ob es Microsoft tatsächlich nicht möglich ist, eine abgespeckte Windows-Version ohne den Internet-Explorer, Instant-Messaging-Anwendung und Media-Player auf den Markt zu bringen. Die mittlerweile nur noch aus neun US-Bundesstaaten bestehende Klägerseite hatte als Sanktionierungsmaßnahme für den Softwareriesen unter anderem gefordert, dass dieser eine reine Betriebssystem-Variante herausbringen müsse, um die Konkurrenten nicht zu benachteiligen.

Microsoft dürfte mit dieser Berufung durch Richterin Colleen Kollar-Kotelly alles andere als zufrieden sein. Bereits früher hatte die Gates-Company versucht, Hollaar aus dem Kartellverfahren herauszuhalten. In einem Antrag vom Oktober 2000 hieß es zur Begründung, dass Hollaar seinen Kampf gegen Microsoft inzwischen zum Beruf gemacht habe. Hollaar wird in seiner neuen Rolle unter anderem Zugang zum aktuellen Betriebssystem Windows XP sowie zu XP Embedded erhalten. (ka)