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Kartellverfahren: Microsoft beantragt Ausschluss der Öffentlichkeit

10.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft hat im Bezirksgericht des District of Columbia einen Antrag darauf gestellt, im weiteren Verlauf des US-Kartellverfahrens beeidete Zeugenaussagen nicht öffentlich zu machen. Der Softwareriese verlangt, die im August 1998 erlassene Verfügung, die der Öffentlichkeit und den Medien die Anwesenheit bei diesen Anhörungen erlaubt, aufzuheben. Zur Begründung hieß es, die Rechtssituation habe sich verändert, weil das US-Justizministerium nicht mehr als Kläger auftrete. Das US-Justizministerium, das bis vor kurzem noch zusammen mit 19 US-Bundesstaaten die Anklage vertrat, hatte sich im November 2001 ebenso wie neun der klagenden mit Microsoft auf eine außergerichtliche Beilegung geeinigt. In dem noch laufenden Verfahren treten nur noch die neun verbliebenen Bundesstaaten als Kläger auf. Wie der Softwareriese mitteilte, will die Anklage den Antrag auf Ausschluss der

Öffentlichkeit nicht anfechten. Proteste sind jedoch von Seiten der Medien zu erwarten. (ka)