Rückschlag für Fremdwartungsunternehmen in den USA:

Kartellverfahren gegen HP eingestellt

05.08.1988

SAN JOSE (IDG) - Die US-Anbieter von herstellerunabhängiger Computerwartung haben eine Niederlage erlitten. Ein Bezirksrichter im kalifornischen San Jose wies jetzt, nach über zwei Jahren, eine Klage der Datagate Inc. gegen Hewlett-Packard ab. HP habe nicht erkennbar gegen die Antitrust-Bestimmungen verstoßen.

Die Wartungsfirma hatte den Minicomputer-Hersteller im Februar 1986 auf 35 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. HP habe seine Macht mißbraucht und Datagate die Lieferung wichtiger Ersatzteile verweigert, begründete das Unternehmen seine Ansprüche. Ziel des Konzerns, so der Vorwurf, sei es gewesen, im Geschäft mit der Instandsetzung von HP-Geräten den Wettbewerb zu unterdrücken. Doch der Richter ließ sich von den vorgelegten Beweismaterialien nicht beeindrucken. Der angeblich Geschädigte habe keine hinreichenden Beweise für die Anschuldigung beigebracht.

Für die Branche der Third-Party Maintenance (TPM) bedeutet diese Entscheidung eine Schlappe, denn das Urteil hat nach Ansicht von Beobachtern Präzedenz für weitere Verfahren, die derzeit anhängig sind. Richard Intile, Ehrenvorsitzender des Branchenverbands National Computer Services Network, klagt: "Die Systemanbieter wissen jetzt, daß sie die Oberhand haben und daß die Bundesregierung hinter ihnen steht." Für ihn hat die Behinderung der kleinen Servicefirmen System: "Einige Hersteller geben nie einen Rabatt auf Ersatzteile, und sie lassen einen so lange mit der Lieferung hängen, daß man nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Dokumentationen sind nicht zu haben, um das Training muß man sich selbst kümmern."