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Kartellverfahren endet positiv für NSI

25.01.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Domain-Registrator Network Solutions (NSI) hat weder die Kartellgesetze noch das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Das befand ein US-Gericht am vergangenen Freitag und schmetterte ein entsprechendes Berufungsverfahren ab. Eine Gruppe von mehreren Personen und Unternehmen hatten Berufung gegen ein früher verhängtes Urteil eingereicht. In dem damaligen Verfahren hatte der Domain-Registrator Name.Space den ehemaligen Monopolisten NSI und die Bundesbehörde National Science Foundation beschuldigt, Antitrust-Bestimmungen zu verletzen. 1993 hatte die US-Regierung NSI als einzigem Unternehmen gestattet, Internet-Adressen auf ".com", ".org" und ".net" zu registrieren. Im letzten Jahr wurde der Markt dann für andere Anbieter geöffnet. Bereits im ersten Urteil hatte ein Gericht es für zulässig erklärt, dass

NSI für die Registrierung und Erneuerung von Internet-Adressen Gebühren verlangt. Immerhin sein diese Prozedur durch die US-Regierung abgesegnet worden. Des weiteren verletze die von NSI kontrollierte Namensvergabe keineswegs das im First Amendment (Kapitel eins der amerikanischen Verfassung) zugesicherte Recht auf freie Meinungsäußerung, denn Domain-Namen würden nicht in die hier gemeinte Kategorie von freier Rede fallen.