Kartellrechtsvergleich vom Juli 1994 jetzt gueltig Das US-Justizministerium und Microsoft einigen sich

01.09.1995

MUENCHEN (CW) - Der im Juli 1994 zwischen dem US-Justizministerium (DOJ) und Microsoft geschlossene Consent Decree ist von einem US- Bundesrichter in Washington, D.C., letztinstanzlich abgesegnet worden.

Im Februar 1995 hatte der US-Distriktrichter Stanley Sporkin den Consent Decree abgelehnt und den Kartellrechtsbeamten damit eine schallende Ohrfeige verpasst. In dem Consent Decree verpflichtete sich Microsoft unter anderem zu einer Aenderung seiner Lizenzierungspolitik bezueglich seiner Betriebssysteme.

Mit dem Abschluss des Consent Decree, so Sporkin, haetten die Kartellbehoerde wie auch Microsoft gezeigt, dass sie "unfaehig und unwillig waren, gewisse von Microsoft praktizierte wettbewerbsverhindernde Praktiken in der gebotenen Form" abzustellen. Dabei habe Microsoft zu verstehen gegeben, man werde an diesem Geschaeftsgebaren auch in Zukunft festhalten. Auf diesen Umstand gehe, so Sporkin, der Consent Decree gar nicht ein.

Mit der jetzt getroffenen Entscheidung zieht der Bundesrichter einen Schlussstrich unter ein vier Jahre andauerndes Untersuchungsverfahren gegen Microsoft. Allerdings will die US- Handelsinteressengruppe Computer & Communications Industry Association (CCIA) noch gerichtlich klaeren lassen, ob Windows NT zu den Produkten gehoert, die von dem Consent Decree abgedeckt werden. Microsoft bestreitet dies. Das DOJ gab keine Stellungnahme hierzu ab.