Bundesstaaten und Konkurrenten kritisieren den Einigungsentwurf

Kartellkompromiss stört Microsoft kaum

09.11.2001
WASHINGTON (CW) - Microsoft und das US-amerikanische Justizministerium haben sich auf einen Kompromiss im Kartellrechtsverfahren geeinigt. Im Wesentlichen erhalten die PC-Hersteller mehr Freiheiten bei der Installation von Konkurrenzprodukten. Nach Ansicht von Experten dürfte sich das kaum auf Microsofts Geschäft auswirken. Das Kartellverfahren in Europa wird trotz der US-Entscheidung fortgeführt.

Bill Gates ist zufrieden. "Die Vereinbarung ist fair", lautet die Einschätzung des Microsoft-Mitgründers und heutigen Chairman sowie Chief Software Architect. Und für die Anklägerseite bescheinigt der amerikanische Justizminister John Ashcroft dem ausgehandelten Kompromiss, er sei "das richtige Ergebnis für Konsumenten, Unternehmen sowie die Wirtschaft".

Quasi in letzter Minute haben sich das Justizministerium und der Softwarehersteller darauf geeinigt, unter welchen Voraussetzungen das Kartellrechtsverfahren gegen den Softwarehersteller eingestellt werden soll. Im Kern erhalten die PC-Hersteller mehr Freiheiten, um Fremdprodukte auf den von ihnen verkauften Rechnern vorzuinstallieren, und Microsoft darf sie auch nicht über die Preispolitik dazu nötigen, die hauseigenen Produkte zu bevorzugen. Zum Beispiel soll es eine einheitliche Preisliste für die Betriebssystem-Lizenzen geben, die für alle Anbieter gilt. Sie darf zwar Mengenrabatte einräumen, aber die Produkte dürfen nicht teurer werden, wenn Drittanbietersoftware installiert wird. Die PC-Hersteller dürfen außerdem Nicht-Microsoft-Programme auf dem Desktop vorinstallieren.

Softwarehersteller müssen außerdem künftig mit Informationen auch über geheime Programmier-Schnittstellen in Windows versorgt werden, die Microsoft-eigene Produkte wie "Word" und "Excel" verwenden. Das gilt auch für künftige Betriebssystem-Versionen. Microsoft soll auch keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Softwarehersteller ergreifen, die mit hauseigenen Produkten konkurrieren.

Fünf Jahre unter AufsichtMicrosofts Geschäftsgebaren wird fünf Jahre lang von einem Gremium aus drei unabhängigen Computerexperten überwacht, die uneingeschränkten Zugriff auf die internen Dokumente, Mitarbeiter und Systeme haben sollen. Verstößt das Unternehmen während dieser Zeit gegen die Auflagen, verlängert sich die Aufsicht um weitere zwei Jahre. Eine darüber hinausgehende Strafe ist nicht vorgesehen.

Bei den Auflagen liegt die Tücke aber im Detail. So dürfen Produkte von Drittanbietern, die auf dem Desktop vorinstalliert werden können, nicht die Funktionalität der Benutzeroberfläche beeinträchtigen. Was damit genau gemeint ist, wird nicht festgelegt. Konkurrenzprodukte dürfen außerdem durch eigene Anwendungen ersetzt werden, wenn das Konkurrenzprodukt bestimmte, von Microsoft festgelegte technische Anforderungen nicht erfüllt. Die Programmier-Schnittstellen muss Microsoft auch nur dann offen legen, wenn sie die Sicherheit und die Datenschutzmechanismen von Windows nicht kompromittieren.

Weiterhin ist unklar, ob PC-Hersteller künftig PCs ohne Windows verkaufen können. Die Vereinbarung sieht nur vor, dass sich auch ein anderes Betriebssystem auf dem PC installieren lassen muss, auf das genauso einfach zugegriffen werden kann wie auf das Microsoft-System und das im Boot-Ablauf vor Windows gestartet werden kann.

Die meisten Experten halten die getroffene Vereinbarung für ineffektiv. "Für Microsoft wird sich nicht viel ändern", prognostiziert David Smith, Analyst beim Beratungsunternehmen Gartner. "Das sind sehr, sehr milde Auflagen." Der Kartellrechtsexperte Bob Lande von der University of Baltimore School of Law bemängelt, dass sich "alle diese Dinge umgehen lassen, was Microsoft in der Vergangenheit erfolgreich getan hat. Ich glaube nicht, dass diese Vorschriften Wirkung zeigen werden." Rob Enderle, Analyst beim Beratungsunternehmen Giga Information Group, weist außerdem darauf hin, dass die Zusammensetzung des dreiköpfigen Gremiums entscheidenden Einfluss auf die praktischen Konsequenzen der erzielten Einigung haben werde.

Der verbreiteten Skepsis schließen sich auch viele der mitklagenden 18 US-Bundesstaaten an. Sechs von ihnen sind strikt gegen die Vereinbarung. Es zeichnet sich ab, dass diese Staaten, zu denen Kalifornien und Massachusetts gehören, weiter klagen werden. Die Bundesstaaten haben zunächst eine Verlängerung der von Richterin Colleen Kollar-Kotelly festgelegten Frist für einen außergerichtlichen Kompromiss erwirkt, um diesen genau prüfen zu können.

Außerdem haben sich die Microsoft-Konkurrenten Sun, Oracle und Real Networks zu Wort gemeldet und den Kompromiss scharf kritisiert. Sun erwägt sogar eine Zivilklage gegen den Softwarekonzern, wenn der Kompromiss in dieser Form zustande kommt. Im erstinstanzlichen Verfahren ist nämlich von Bezirksrichter Thomas Jackson festgestellt worden, dass Microsoft seine Marktmacht missbräuchlich gegen Suns Programmiersprache Java eingesetzt hat. Dies ist vom Berufungsgericht bestätigt worden.

Nicht zuletzt muss der Softwarekonzern auch an der europäischen Front weiter kämpfen. In einer ersten Stellungnahme sagte eine Sprecherin der EU-Kommission, die Kartelluntersuchung der Europäischen Kommission gegen Microsoft wegen Wettbewerbsverstößen dauere an und befinde sich in einem vorläufigen Stadium. Eine Stellungnahme von Microsoft zu der Anfrage der EU stehe noch aus. Vermutlich komme es noch vor Weihnachten zu einer Anhörung. (mo)