E-Commerce

Kartellamt kritisiert Einschränkungen des Online-Vertriebs bei Asics

28.04.2014
Der Laufschuh-Hersteller Asics ist wegen seiner Vertriebspraktiken ins Visier des Bundeskartellamts geraten.

Die Wettbewerbsbehörde warf dem Unternehmen am Montag vor, seine Vorgaben an die Händler summierten sich zu einem "de-facto-Verbot des Internetvertriebs" und bedeuteten damit eine schwerwiegende Wettbewerbsbeschränkung. Asics hat nun bis zum 10. Juni Zeit, zu den Bedenken des Kartellamts Stellung zu nehmen.

Das Bundeskartellamt kritisierte vor allem, dass der Laufschuhhersteller den Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen wie eBay oder Amazon ohne Ausnahme untersage und auch die Unterstützung von Preisvergleichsmaschinen verbiete. Asics schränke damit den Wettbewerb stark ein. Vom Unternehmen war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Das Kartellamt hat auch andere Sportartikel-Hersteller wegen ihrer Vertriebssysteme im Visier. So führt die Behörde nach eigenen Angaben vom Montag derzeit auch ein Verfahren gegen Adidas. (dpa/tc)