Loewe Opta war eine 100prozentige Tochter der Niederländer:

Kartellamt droht Philips Bußgeld an

15.02.1985

BERLIN (CW) - Die Nichtangabe der Loewe-Opta-Beteiligung bei der Anmeldung der Fusion mit Grundig hat für die Philips Gloeilampenfabrieken N.V. Konsequenzen: Das Bundeskartellamt hat jetzt offizielle Schritte gegen den Konzern eingeleitet.

Ein Kartellamtssprecher bestätigte, daß Philips über die Philips Beteiligungs GmbH, Fürth, ein Schreiben der Wettbewerbshüter zugestellt worden ist, in welchem dem niederländischen Konzern und dem verantwortlichen Vorstandsmitglied Bußgelder in Höhe von 50 000 Mark angedroht werden.

Zudem sind dem Kartellamt mittlerweile auch die verschlungenen Beteiligungsverhältnisse Philips/ Loewe bekannt: Außer der angegebenen Beteiligung der Allgemeinen Deutschen Philips Industrie GmbH (Alldephi), Hamburg, 15 Prozent, hielt die panamesische Gesellschaft "Sylem Investment Inc." treuhänderisch für die Alldephi weitere 9,29 Prozent. Diese insgesamt 24,29 Prozent an Loewe hält Philips nach Angaben von Unternehmenssprecher Ulf Bronners immer noch.

Bei der "Companions of St. Maarten" lagen nochmals 27,71 Prozent mit einer Option für die niederländische Philips. Diese Beteiligung wurde inzwischen in die Schweiz verkauft.

Die Philips N.V. war außerdem zu 100 Prozent an der niederländischen Firma "Boschland" beteiligt und hält jetzt an der mittlerweile als "Interwest" firmierenden Gesellschaft noch 18 Prozent. Interwest/Boschland war zu 100 Prozent Eigner an der schweizerischen Gesellschaft "Electromondial", die wiederum 24 Prozent der Loewe-Anteile direkt hielt.

Weitere 24 Prozent waren im Besitz der 100prozentigen Electromondial-Tochter "Interelektronik" in Luxemburg. Electromondial wurde inzwischen in "Mondiventures AG" umbenannt und wird nur noch zu 35 Prozent von Interwest/Boschland gehalten. Die beiden 24-Prozent-Pakete waren vor der im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens gegebenen Philips-Zusage, daß man nur 15 Prozent an Loewe über die Alldephi halte, mit Rückandienungsrecht und Stundung das Kaufpreises an Schweizer Käufer veräußert worden. Damit sind nach Ansicht des Kartellamtes Zweifel angebracht, ob es sich tatsächlich um einen echten Verkauf handelte.