Bei der Grundig- Fusion Mehrheitsbeteiligung an Loewe Opta verschwiegen

Kartellamt: 25 000 DM Bußgeld für Philips

19.04.1985

BERLIN (CW) - Mit dem in diesem Fall höchstmöglichen Bußgeld von 25 000 Mark hat das Berliner Kartellamt die N.V. Philips Gloeilampenfabrieken, Eindhoven. wegen der nicht offengelegten Beteiligung an Loewe Opta belegt.

Einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Mark erhielt nach Angaben der Wettbewerbshüter auch der Geschäftsführer der Philips International B.V. Darüber hinaus erläuterten sie die noch nicht rechtskräftige Entscheidung so: Das höchstmögliche Bußgeld betrage zwar in einem solchen Fall 50 000 Mark, könne jedoch nur bei nachgewiesenem Vorsatz verhängt werden. Im Fall der Fahrlässigkeit dagegen könne der Betroffene nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz nur mit einer Geldbuße in halber Höhe belegt werden.

Im Hinblick auf die Bußgeldbemessung für die Konzernmutter erklärte das Kartellamt weiter, da der Philips-Vorstand die Aussage verweigert habe, sei nicht eindeutig feststellbar, welches Vorstandsmitglied zuständig war und ob eine vorsätzliche Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege.

Der für die Abwicklung des Verfahrens zuständige Geschäftsführer der Philips International habe sich nämlich gegenüber dem Berliner Amt auf das niederländische Recht berufen, wonach Konzernunternehmen mit einem Umsatzanteil von weniger als 15 Prozent zwar konsolidiert, aber nicht namentlich genannt werden müssen. Er sei von der Annahme ausgegangen, daß dies auch für das Fusionskontrollverfahren gelte.

Das im Deutschen Bundestag auf eine Parlamentarische Anfrage hin genannte Bußgeld in Höhe von einer Million Mark - so das Amt - hätte nur verhängt werden können, wenn die Genehmigung der Fusion durch das Verschweigen der Beteiligung erschlichen worden wäre. Dann jedoch hätte das Fusionskontrollverfahren auch neu aufgerollt werden können.

Im Januar 1984 hatte Philips bei der Anmeldung des Fusionsvorhabens mit Grundig die damals bestehende verdeckte Mehrheitsbeteiligung an der Loewe Opta GmbH, Kronach, beim Kartellamt nicht angegeben.