Karlsruhe schafft Computer-Grundrecht

03.03.2008
Das Bundesverfassungsgericht zieht einenSchutzzaun um die virtuelle Privatsphäre.

Computer sind auch für den Staat kein rechtsleerer Raum, in dem er nach Belieben auf den Festplatten seiner Bürger herumschnüffeln darf. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Online-Durchsuchung klar. Vielmehr stehen für die Karlsruher Richter die Computer und andere informationstechnische Systeme, zum Beispiel Blackberrys, wie die private Wohnung unter dem erhöhten Schutz der Verfassung.

Keine Willkür

Damit dürfen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und das Bundeskriminalamt (BKA) ihren Bundestrojaner nicht willkürlich auf die Rechner der Bürger loslassen. Online-Durchsuchungen sind nach dem Karlsruher Urteil nur dann erlaubt, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter droht und ein Richter die Maßnahme genehmigt. Demnach müssten die Fahnder einigermaßen konkrete Hinweise auf eine Anschlagsplanung haben, bevor sie einen Rechner ausspionieren dürfen.

Recht kontra Praxis

Das Bundesverfassungsgericht hat damit erneut Rechtsgeschichte geschrieben. 1983 gebar es mit dem Volkzählungsurteil die Idee der informationellen Selbstbestimmung, die zu zahlreichen Gesetzen in Sachen Datenschutz führte. Jetzt schuf es mit dem Urteil ein Grundrecht auf Schutz des persönlichen Computers. Allerdings bleibt abzuwarten, inwieweit es den Staatsorganen gelingt, unter Hinweis auf die alltägliche Terrorgefahr auch dieses Grundrecht auszuhöhlen (hi)