Eltern haften für Abo-Kosten

"Kann ich kurz mal euer Handy haben?" ...

28.04.2010
Von  und
Bettina Dobe war bis Dezember 2014 Autorin für cio.de.


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Sachgerechte Entscheidung

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Zimmer-Goertz ist diese Entscheidung auch sachgerecht: "Ansonsten könnten Eltern einer Zahlungspflicht für ihre Telefonrechnung einfach mit dem Hinweis entgehen, dass ihr Kind das Telefon genutzt hat." Nachdem im Anschluss an die frühere Rechtsansicht des AG Berlin-Mitte zahlreiche Kunden rechtliche Schritte gegen Klingelton-Anbieter eingeleitet haben, rechnet Rechtsanwalt Zimmer-Goertz nunmehr damit, dass ein Großteil dieser Klagen nunmehr mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen wird: "Nachdem insbesondere das AG Düsseldorf schon seit längerem von einer Zahlungspflicht der Eltern ausgeht, ist es zu begrüßen, dass das aktuelle Urteil des AG Berlin-Mitte nun zu einer weiteren Vereinheitlichung der diesbezüglichen Rechtsprechung und damit zu einer größeren Rechtssicherheit beiträgt."

In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Zimmer-Goertz u. a. auch auf die entsprechend spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. (www.mittelstands-anwaelte.de).

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Beitrag "Wie kommen Sie aus einem Klingelton-Abo raus?".

Weitere Informationen und Kontakt:

Mathias Zimmer-Goertz, Rechtsanwalt und DASV-Mitglied, c/o Rayermann Zimmer Rechtsanwälte, Düsseldorf, Tel.: 0211 8681-402, E-Mail: zimmer-goertz@rayermann.de, Internet: www.rayermann.de