Apple vs Samsung…

Kalter Krieg im Smartphone-Markt

06.10.2011
Von 
Silvia Hänig ist Kommunikationsberaterin und Geschäftsführerin der iKOM in München.

Mehr Schutzrechte für mehr Marktvorsprung

Und auf dem Spiel steht wirklich einiges. "Ich vermute, dass die Einreichung verschiedener Klagen in mehreren Ländern insbesondere aus strategischen Gründen erfolgte", so der Patentrechtsexperte weiter. Es dürfte in erster Linie um die Verteidigung von Marktanteilen gehen. Schutzrechte, selbstverständlich auch Rechte auf Design (Geschmacksmuster), seien hierbei grundsätzlich ein legitimes Instrument zur Vermeidung von Nachahmerprodukten.

Dass Patente insbesondere im Bereich der Smartphones, eine so große Rolle spielen, liegt seiner Ansicht nach daran, dass der Markt für Endgeräte sich sehr dynamisch entwickelt. Dies könne manan den wirtschaftlichen Aussichten für Marktführer für einfache Handys (z.B. Nokia) sowie die ersten Business-Smartphones (Blackberry) ablesen.

"Apple weiß nur zu gut, wie dicht ihnen die Koreaner auf den Fersen sind, welche Bedrohung das Galaxy Tab für das iPad bedeutet und dass sie alles daran setzen müssen, um ihre Vormachtstellung zu halten", erläutert der Patentexperte.

Über Geschmack lässt sich streiten

Dabei geht es zum einen um ein Patent auf das "Look & Feel", also ein sogenanntes Geschmacksmuster, zum anderen um ein Patent auf einen mobilen Übertragungsstandard. Das Geschmacksmuster sind ausschließlich gestalterische Elemente, von den Rundungen des iPad bis zu seiner Größe und das Design. In der Samsung-Klage geht es dagegen um ein Technologie-Patent, der 3G-Übetrtragung, die bereits als internationaler Standard gilt.

Die Geltendmachung sowohl des einen als auch anderen Patents kann verheerend für den jeweiligen Wettbewerber sein. "Patente auf Erfindungen im Bereich der Informationstechnologie einschließlich derjenigen Schutzrechte, die sich auf Hardware beziehen, können den Wettbewerb lähmen, wenn die Erfindung bei Nutzung eines technischen Standards verwendet werden muss, weil der Standard dies zwingend vorschreibt", erklärt der Patentexperte. Dann sei die Durchsetzung dieses Patents auch kartellrechtlich relevant.

Bei Geschmacksmustern besteht grundsätzlich diese Problematik nicht . Zum einen beträfen technische Standards nicht die Gestaltung von Produkten, zum anderen lasse sich in aller Regel das Design so abändern, dass das Produkt in technischer Hinsicht immer noch funktioniert und verkauft werden kann, so der Anwalt.