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Kalifornische Digital-Wahlmaschinen mit Mängeln

19.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Eine Überprüfung der digitalen Wahlmaschinen in allen 17 Counties des US-Bundesstaates Kalifornien hat ergeben, dass die Herstellerfirma Diebold für die Geräte in fast allen Fällen nicht zertifizierte Software auf die Maschinen aufgespielt hatte. Staatsbedienstete fürchten nun, dass es nun möglicherweise zu Überprüfungen einiger kommunaler Wahlen kommen könnte, bei denen der Ausgang sehr knapp war.

Kalifornische Zertifizierungsbestimmungen sehen vor, dass Wahlmaschinen von staatlichen und von unabhängigen Testern auf ihre Tauglichkeit inspiziert werden. Sie müssen dann von der Vereinigung der bundesstaatlichen Wahlverantwortlichen (National Association of State Election Directors) zertifiziert werden. Erst dann können entsprechende Behörden auf staatlicher Ebene wie eben jetzt in Kalifornien per neuerlicher Zertifizierung auch ihren Segen für die Benutzung dieser Geräte geben.

Hiergegen ist im vorliegenden Fall von Diebold verstossen worden, wie das Unternehmen selbst eingesteht. Herausgekommen war der Vorgang, als das Kontrollgremium Voting Systems Panel (VSP) Ende Oktober erfuhr, dass Diebold in zwei Counties nicht zertifizierte Software auf Wahlmaschinen installiert hatte. Nachfolgende Untersuchungen ergaben, dass diese Software auch in allen anderen Counties aufgespielt wurde. Diese Geräte kamen bei mindestens zwei Wahlen zum Einsatz, unter anderem auch bei der kalifornischen Gouverneurswahl im Oktober.

Insbesondere die Tatsache, dass die verschiedenen Counties ganz unterschiedliche Releasestände des GEMS-Moduls (GEMS = Global Election Management System) benutzen, hat zu Irritationen geführt. Das GEMS-Modul ist auf den jeweiligen Servern installiert und führt die Stimmenzählung durch, um dann einen Wahlreport anzufertigen.

Der kalifornische Minister Kevin Shelley zeigte sich außerordentlich beunruhigt über den Vorgang. Wahlen seien ein urdemokratischer Vorgang, in dem die Bevölkerung ihre Meinungen dokumentiere. Die jetzt offenkundig gewordenen Pannen könnten möglicherweise zu Ergebnisverfälschungen bei der Stimmenauszählung geführt haben. Das Recht zu wählen, beinhalte auch, dass solch eine Wahl geheim und sicher ist und dass es bei der Auszählung der Wählerstimmen keinesfalls zu Unregelmässigkeiten kommen darf. Genau diese Voraussetzungen müssten jetzt möglicherweise hinterfragt werden.

Die Vorkommnisse in Kalifornien scheinen all den Kritikern Recht zu geben, die schon seit geraumer Zeit sagen, dass sowohl die Zertifizierungsprozesse als auch die Prozeduren, nach denen Wählermaschinen implementiert werden, hochgradig fehlerbehaftet sind. (jm)