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Angegliedert an "Europeana"

Kabinett beschließt "Deutsche Digitale Bibliothek"

02.12.2009
Eine deutsche Antwort auf Google: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) ab 2011 beschlossen.

Mit ihr sollen Datenbanken von über 30.000 Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland vernetzt und über ein einziges nationales Portal allen Bürgern zugänglich gemacht werden, wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) mitteilte.

Das "Jahrhundertprojekt" sei ein "Quantensprung in der Welt der digitalen Information" und eine "angemessene Antwort auf Google". Die Deutsche Digitale Bibliothek gewähre Zugang zu dem seit Jahrhunderten öffentlich gesammelten und bewahrten, meist auch mit staatlichen Geldern angekauften Kulturgut und erschließe es multimedial - "und zwar dauerhaft und ohne rein kommerziellen Zweck", betonte Neumann. Damit werde auch ein "herausragender Beitrag zur Bewahrung unserer kulturellen Identität und zum Urheberschutz" geleistet.

Das Projekt soll alle urheberrechtlich freien Bücher und andere Werke erfassen. Auch kostbare Handbestände, die in den Bibliotheken nur eingesehen und nicht ausgeliehen werden könne, sind dann im Netz zugänglich. Darüber hinaus bietet die Digitale Bibliothek auch wichtige Erläuterungen und Querverweise zu den jeweils aufgerufenen Themenkomplexen an. Vorgesehen ist, dass die Bibliothek digitale Kopien von Büchern, Bildern, Archivalien, Skulpturen, Noten, Musik und Filmen zur Verfügung stellt und damit alle Arten von Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Mediatheken und wissenschaftliche Institute umfasst. Mit der DDB werde der deutsche Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek "Europeana" erbracht und den Verpflichtungen gegenüber der EU entsprochen, betonte Neumann.

Der Staatsminister verwies in diesem Zusammenhang auf den Internet-Konzern Google, der seit einige Zeit die digitalen Rechte für große Bibliotheksbestände "zu einem einmaligen Betrag auf Dauer" erwerbe. "Die Deutsche Digitale Bibliothek ist in dieser Hinsicht eine angemessene Antwort auf Google." Bei der Deutschen Digitalen Bibliothek würden bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte "selbstverständlich uneingeschränkt gewahrt", betonte Neumann. "Im Unterschied zu Google werden bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt und dann wird gehandelt - dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar."

Mit der Deutschen Digitalen Bibliothek würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, "dass die digitale Verfügungsgewalt über das - teilweise über Jahrhunderte gewachsene - kulturelle Erbe in öffentlicher Verantwortung bleibt". Zudem werde damit sichergestellt, dass das Kulturerbe und wissenschaftliche Informationen - "mit Blick auf Katastrophen wie den Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder den Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar" - auch in digitaler Form für künftige Generationen gesichert wird.

Die Deutsche Digitale Bibliothek ist ein Gemeinschaftsvorhaben von Bund, Ländern und Kommunen, die sich auf Eckpunkte für ein entsprechendes Verwaltungs- und Finanzabkommen verständigt haben. Der Aufbau wird mit Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II des Bundes finanziert, der Dauerbetrieb ab 2011 zur Hälfte von Bund und Ländern. (dpa/tc)