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Kabinett berät über neues Abhörgesetz

24.01.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskabinett verhandelt heute über einen Gesetzentwurf rot-grüner Rechts- und Innenpolitiker, der es dem Verfassungsschutz ermöglich soll, den Telefon-und E-Mail-Verkehr von Rechtsradikalen besser überwachen zu können. Dem Vorschlag zufolge sollen die Verfassungsschützer schon dann mithören und -lesen können, wenn der Verdacht der Volksverhetzung besteht oder diese bereits begangen wurde. Dabei geht es nur um öffentliche Äußerungen. Erfasst werden sollen damit rechtsradikale Propagandadelikte, wie etwa die Anstiftung zum Rassenhass oder das Verbreiten der These einer Auschwitzlüge. Eine Einschränkung des Gesetzes ausschließlich auf Rechtsradikale ist nicht vorgesehen. So soll der Verfassungsschutz künftig auch gegenüber Gewalttätern verstärkt in Aktion treten.

Die Änderungen sollen in das "G-10-Gesetz" integriert werden, das die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs durch die Geheimdienste regelt. Der Name des Richtlinie beruht auf Artikel 10 des Grundgesetzes, der die private Kommunikation der Bürger vor Eingriffen des Staates schützt. Anlass für die geplante Erweiterung ist auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1999. Karlsruhe hatte das Abhören von Telefonen zwar grundsätzlich gebilligt, aber einige Bestimmungen für verfassungswidrig erklärte. Die Richter forderten, das G-10-Gesetz müsse bis zum 30. Juni 2001 reformiert werden. So sollen Geheimdienste künftig auch E-Mails und Telefonate überwachen dürfen, die über Glasfaserkabel übertragen werden. Das bisherige Gesetz hatte lediglich gestattet, Satelliten- und Richtfunk zu belauschen. Nach Angaben des Innenministerium wird das neue Gesetz nicht dazu führen, dass die Geheimdienste mehr abhören als

bisher.