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Kabelnetzbetreiber müssen über Netzbelegung Auskunft geben

01.07.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Landesmedienanstalten haben die Kabelnetzbetreiber aufgefordert, bis Anfang September einen Vorschlag über die künftige Belegung der digitalen Breitbandkanäle vorzulegen. Nach einer Regelung, die am 1. April 2000 in Kraft treten soll, müssen Netzbetreiber ein Drittel ihrer Kapazitäten für ein vielfältiges Angebot an Voll-, Sparten- und Fremdsprachenprogrammen sowie Mediendienste reservieren. Dies teilte die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten mit.