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Justizministerium nimmt Untersuchungen im Fall Peregrine auf

24.09.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Für die Bilanzierungspraktiken des zahlungsunfähigen Softwareanbieters Peregrine Systems interessiert sich nach der US-Börsenaufsicht SEC nun offenbar auch das Justizministerium. In dem Antrag auf Gläubigerschutz nach Kapitel elf des US-Konkursrechts teilte das kalifornische Unternehmen mit, es hätte am 14. August eine Vorladung der Behörde erhalten. Darin sei Peregrine aufgefordert worden, alle in Frage kommenden Dokumente und elektronischen Daten zur Verfügung zu stellen.

Die SEC hatte bereits im Mai mit ihren Ermittlungen begonnen. Damals hatte der auf Asset-Management- und E-Business-Lösungen spezialisierte US-Anbieter bekanntgegeben, dass in den Jahren 2000 und 2001 sowie in den ersten drei Quartalen 2002 bis zu 100 Millionen Dollar zuviel Umsatz ausgewiesen wurde. Im Anschluss traten der Chairman Stephen Gardner und der Finanzchef Matthew Gless wegen Unregelmäßigkeiten in den Büchern zurück. Ende August stellte die finanziell stark angeschlagene Company dann einen Korrekturbedarf von insgesamt 250 Millionen Dollar fest. Anfang dieser Woche beantragte Peregrine schließlich Gläubigerschutz und teilte den Verkauf seiner Remedy-Softwaresparte an den Konkurrenten BMC Software für 350 Millionen Dollar mit (Computerwoche online berichtete). 110 Millionen Dollar vom Kaufpreis will das

Unternehmen aus San Diego unmittelbar als so genannte Debtor-in-possession-Finanzierung nutzen. Peregrines CEO Gary Greenfield ist zuversichtlich, sein Unternehmen mit der Summe wieder auf die Beine zu stellen. (mb)