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Justizministerin: Urheberrecht muß auch online gelten

16.03.1999
Copyrightzuschlag für Netzzugänge?

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die neue rot-grüne Bundesregierung möchte die wirtschaftliche Situation von Künstlern, Kreativen und Kulturschaffenden verbessern und will deshalb internationale Verträge zum Copyright von 1996 "zügig in deutsches Recht umsetzen". Wie Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin auf einem Fachkongreß in Berlin erklärte, soll damit Kreativen, Tonträgerherstellern und Sendeunternehmen das alleinige Recht zur Veröffentlichung ihrer Werke im Internet eingeräumt werden.

Vieles spricht aus Sicht der Ministerin dafür, "das Sichtbarmachen auf dem Bildschirm als Vervielfältigung zu werten und als solche in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen". Kommt deutsches Urheberrecht auch für Online-Medien zur Anwendung, drohen tiefgreifende Konsquenzen: Däubler-Gmelin erklärte, daß damit auch eine Gesetzesgrundlage vorläge, um Netzanschlüsse (Modems, ISDN-Karten) und Betreiber von öffentlichen Netzzugängen - zum Beispiel Internet-Cafés - mit Urheberabgaben zu belegen.