Reform des Hochschuldienstrechts

Juniorprofessur ermöglicht selbständige Forschung

13.04.2001
BERLIN (CW) - Der Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs soll kürzer werden. Die Bundesregierung plant daher mit der Reform des Hochschuldienstrechts auch die Schaffung von Juniorprofessuren. Damit sollen bereits 30-Jährige selbständig lehren und forschen können.

Die Modernisierung des deutschen Wissenschafts- und Forschungssystems ist laut Wolf-Michael Catenhusen, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesforschungsministerium, für das Bestehen im internationalen Wettbewerb unabdingbar. Mit der Reform des Hochschuldienstrechts soll es neben der finanziellen Nachwuchsförderung durch die Bundesregierung auch eine Verbesserung struktureller Rahmenbedingungen geben.

Dazu müsse der Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs kürzer und übersichtlicher werden. Catenhusen: "Wir brauchen die Juniorprofessur mit dem Recht zu selbständiger Forschung und Lehre. Hierfür bedarf es der Abschaffung der Habilitation als einzigem Qualifikationsweg zur Professur." Nachwuchswissenschaftler sollten in ihrer kreativsten Phase bereits mit Anfang 30 selbständig und unabhängig lehren und forschen können. Die Bundesregierung beabsichtige, die Länder bei der Einrichtung von Juniorprofessuren zu unterstützen.

Habilitanden, die sich gerade für den Hochschullehrerberuf qualifizieren, brauchen sich laut Catenhusen nicht zu sorgen: Zur Beendigung laufender Habilitationsverfahren sei eine ausreichende Übergangsregelung geplant Die Juniorprofessur werde zudem voraussichtlich erst 2010 zur Voraussetzung für die Einstellung als Professor.