Web

-

Journalisten warnen vor Telekommunikationsüberwachung

28.07.1998
Von md 
-

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die geplante Rechtsverordnung nach Paragraph 88 des Telekommunikationsgesetzes zur Überwachung des Internet wird von Journalisten einhellig abgelehnt. Dies ergab der 9. JournalistInnen-Tag der IG Medien Baden-Württemberg in Schwenningen. Eine Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV), die einer Abhörerlaubnis für Faxe, Datennetze und Betriebe mit mehr als 20 Telefonnebenstellen gleichkäme, würde Informantenschutz und Zeugnisverweigerungsrecht für JournalistInnen unmöglich machen. Damit wäre auch die Pressefreiheit am Ende. Schon die kürzlich beschlossene Grundgesetzänderung für den „großen Lauschangriff" sei nicht hinnehmbar, so die Teilnehmer.