Das Betriebsklima ist entscheidend

Je gesünder, desto motivierter

04.08.2010
Von Ellen Maier
Unternehmen, die wissen, wie es den Mitarbeitern geht, und auf Störungen reagieren, sind im Vorteil.

Immer mehr Mitarbeiter fühlen sich in ihrem Beruf unwohl, überfordert, ausgebrannt oder psychisch und körperlich am Ende. Abhilfe schaffen kann das betriebliche Gesundheits-Management. Als Erstes gilt es, die Situation der Mitarbeiter zu analysieren.

Ellen Maier, Gesundheitsberaterin: Über- und Unterforderung in Verbindung mit fehlender Wertschätzung führen zu einer mangelhaften Mitarbeiterbindung.
Ellen Maier, Gesundheitsberaterin: Über- und Unterforderung in Verbindung mit fehlender Wertschätzung führen zu einer mangelhaften Mitarbeiterbindung.

Als wichtiger Leistungsbaustein findet zunächst eine Web-basierende, anonyme Befragung statt. Die Bedarfsanalyse kann neben der Evaluation anhand eines Workshops erfolgen, in dem die Mitarbeiter nach ihren Veränderungswünschen in den Bereichen Betriebsklima, Arbeitsplatzorganisation, interne Kommunikation und Einführung von gesundheitsfördernden Aktivitäten zu befragen sind.

Die Ergebnisse der Evaluation ebenso wie die des Workshops ermöglichen Aufschlüsse über die Organisationsstruktur und -kultur des Unternehmens sowie über den Beratungs- und Betreuungsbedarf der Mitarbeiter.

In der Praxis kann das dann so aussehen: Ein mittelständisches Unternehmen mit rund 200 Mitarbeitern beauftragt einen externen Dienstleister für betriebliches Gesundheits-Management. Obwohl die Krankheitsquote nur bei zwei Prozent liegt und auch das Betriebsklima im Allgemeinen als gut bezeichnet wird, führen Über- und Unterforderung in Verbindung mit fehlender Wertschätzung zu einer mangelhaften Mitarbeiterbindung.

Die Befragung der Mitarbeiter in den offenen Gesprächsrunden ergibt, dass unter anderem die Zuständigkeiten nicht eindeutig geklärt sind, was zusammen mit der mangelnden Kommunikation zwischen den Abteilungen und innerhalb der Hierarchie zu Frustration führt.

Die Analyse ermöglicht eine genaue Darstellung des Befindens der Mitarbeiter, ihrer Gesundheit und Zufriedenheit am Arbeitsplatz sowie ihrer Wünsche zu den Themen betriebliche Gesundheitsförderung und interne Kommunikation. Die im Anschluss an die Evaluation erfolgte Planung deckt alle Bereiche der betrieblichen Gesundheitsförderung ab. Die Krankenkassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Teil der Kosten im Sinne der Paragrafen 20 und 20 a (Sozialgesetzbuch V) zu übernehmen (siehe Rechtstipp).

Rechtstipp

Von Robert Gorschak*

Der Arbeitgeber hat die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter vermieden und eine verbleibende Gefährdung gering gehalten wird (Paragraf 4, Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz). In Ergänzung hierzu wird den Krankenkassen die betriebliche Gesundheitsförderung seit dem 1. April 2007 gesetzlich als eigenständige Aufgabe zugewiesen. Geregelt ist das in Paragraf 20 a Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB V) Die zunehmende Aufmerksamkeit des Gesetzgebers für das betriebliche Gesundheits-Management zeigt sich auch im Steuerrecht. Nach der im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 neu eingeführten Vorschrift des Paragrafen 3, Nr. 34 Einkommensteuergesetz sind zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung im Sinne der Paragrafen 20 und 20 a SGB V bis zu 500 Euro im Kalenderjahr steuerfrei. Diese Neuregelung soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, gesundheitsfördernde Maßnahmen selbst zu treffen. Begünstigt werden können alle Arbeitnehmer. Leistungen des Arbeitgebers können Sach- und Barleistungen sein. Hierunter fallen beispielsweise Massagen, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlernährung und Übergewicht sowie zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz. Nicht begünstigt wird dagegen die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios.

*Dr. Robert Gorschak ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Heisse Kursawe Eversheds in München.