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Java-Streit: Microsoft legt nach

13.02.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Im Streit um die Integration der Sun-Technologie Java in kommende Windows-Versionen haben die Microsoft-Anwälte nun vor einem US-Berufungsgericht ihren Einspruch gegen ein im Januar gefälltes Urteil begründet. Demnach habe Sun nicht nachweisen können, durch das Verhalten Microsofts geschädigt worden zu sein. In der 83-seitigen Berufungsschrift vertritt Microsoft die Meinung, dass Java von der Markteinführung der .Net-Technologie nicht betroffen sei. Sun selbst rechne damit, dass bis Endes des Jahres 4,2 Millionen Entwickler mit Java programmieren werden. Zur Zeit liege die Zahl bei drei Millionen. Außerdem sei Windows keine Vertriebsplattform für Software. Man könne Microsoft nicht dazu zwingen, als Zwischenhändler für das Produkt eine Hauptkonkurrenten aufzutreten. Wer Java nutzen wolle, könne die erforderlichen

Komponenten direkt von Sun beziehen.

Im Januar hatte Bezirksrichter Frederic Motz Microsoft dazu verurteilt, Java in Windows XP zu integrieren. Im Gegensatz zu früheren Implementationen sollten die Redmonder dazu jedoch nicht ein veraltetes JRE (Java Runtime Environment) verwenden, sondern die aktuelle Version. Draufhin legte Microsoft Einspruch vor dem Court of Appeals for the Fourth Circuit ein. Auch Suns Anwälte sind vor das Berufungsgericht gezogen, mit der Forderung, den Einspruch abzuweisen. Zur Begründung führten sie an, dass die Verbannung von Java aus Windows Microsofts .Net-Technologie in wettbewerbswidriger Weise begünstige. Ungeachtet der Sun-Beschwerde setzte das Gericht die von Motz getroffene Verfügung erst einmal aus (Computerwoche online berichtete).

Sun hat nun bis zum 7. März Zeit, auf die Berufungsbegründung von Microsoft zu reagieren, berichten Prozessbeobachter. Microsoft wiederum hat danach eine Frist von zehn Tagen, um auf Suns Argumente zu antworten. (lex)