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Italienisches Gerichtsurteil ärgert Softwarefirmen

27.04.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein in der vergangenen Woche von einem Turiner Richter erlassenes Urteil hat Kritik und Ärger bei Softwareunternehmen hervorgerufen. In dem Gerichtsentscheid wurde die Verbreitung von illegal kopierter Software, die ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt ist, als nicht rechtswidrig eingestuft. Der Richterspruch erging auf Grundlage mehrerer nicht klar formulierter Gesetze, die verschiedene Interpretationen des Copyrights zulassen. Die italienische Abgeordnetenkammer arbeitet zwar gegenwärtig eine Rechtsnovelle aus, doch durch die Regierungsumbildung in der vergangenen Woche wird ein entsprechendes Gesetz vermutlich nicht so bald verabschiedet.

Neben den italienischen Vertretungen der großen Softwarefirmen hat auch die Business Software Alliance (BSA), ein Verband zur Bekämpfung von Raubkopien, das Urteil scharf kritisiert. Die Softwareindustrie geht in Italien von einem jährlichen Verlust von rund 350 Millionen Dollar durch die Verbreitung von Raubkopien aus.