IT-Recht aktuell

21.02.2003

Cookies nicht rechtswidrig

Nach einem US-Gerichtsurteil ist die Überwachung der Besucher von bestimmten Internet-Seiten (in diesem Fall Web-Seiten der Pharmaindustrie) mit Cookies und Web-Bugs auch ohne Zustimmung der Besucher nicht rechtswidrig. Begründet wurde dies unter anderem mit dem Ausbleiben eines Schadens und der Zustimmung der Pharmafirmen zur Erhebung der Informationen sowie damit, dass trotz nachweislicher Erhebung und Speicherung von persönlichen Daten wie Namen, Adressen, Alter, Geschlecht und Telefonnummern durch die Überwachungsfirma eine tatsächliche und unzulässige Benutzung dieser Informationen nicht nachgewiesen werden konnte.

Impressumspflicht im Internet

Wer eine Website betreibt und die Impressumspflicht laut Paragraphen 3 und 6 des Teledienstgesetzes (TDG) nicht exakt befolgt, riskiert nicht nur Bußgelder in Höhe von bis zu 50000 Euro, sondern auch Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern und berechtigten Verbänden nach dem Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG).

In zwei einstweiligen Verfügungsverfahren im November entschied das LG Düsseldorf, dass sich Web-Seitenbetreiber durch die Verletzung der Impressumspflicht einen "Vorsprung durch Rechtsbruch" und damit einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil zum Nachteil ihrer Wettbewerber verschaffen.

Das TDG verpflichtet Anbieter von geschäftsmäßigen Internet-Seiten, bestimmte Informationen zu geben wie Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse des Anbieters, die Aufsichtsbehörde sowie die Handelsregister- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (LG Düsseldorf, Urteile vom 7. und 25. November 2002, Aktenzeichen. 34O172/02 und 34O 188/02).

(Zusammengestellt von Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M., Sozietät Baker & McKenzie in München, E-Mail Wolfgang.Fritzemeyer@bakernet.com)