IT-Recht

01.12.2005
Von Wolfgang Fritzemeyer

USA: Unerlaubte Verbreitung von Spyware

Wegen des Verdachts einer unerlaubten Verbreitung von Spionagesoftware (Spyware) hat das Bezirksgericht von Los Angeles die Schließung von drei Firmen und die Sicherstellung deren Vermögens angeordnet. Die drei Firmen sollen Internet-Nutzer mit der Möglichkeit zum Download kostenloser Musik, Klingeltöne und Software-Upgrades veranlasst haben. Die von den Nutzern daraufhin heruntergeladenen Dateien enthielten aber angeblich nicht die versprochene Musik und Software sondern Spyware. Auf diese Art sollten das Internet-Verhalten der Verbraucher ausspioniert und gespeichert, deren Startseiten umgestellt und das Anzeigen von Pop-Up-Werbung im Offline-Modus ermöglicht worden sein.

Die Anordnung erging auf einen Antrag der US-amerikanischen Federal Trade Commission (Behörde, die gegen unlauteren Wettbewerb vorgeht) im einstweiligen Rechtsschutz. Sollte die Entscheidung aufrechterhalten werden, könnten die drei Firmen zur Herausgabe der Gewinne verpflichtet werden.

Arbeitspapier der EU zum Urheberrecht

Das Urheberrecht und der Urheberrechtsschutz sind landesweit und nicht europaweit geregelt. Das heißt, dass Anbieter von digitaler Musik im Internet keine grenzüberschreitenden Lizenzen zum Vertrieb von europaweiter Musik über das Internet erhalten können und auch jeweils mit den örtlichen Rechte-Verwertungsgesellschaften zusammenarbeiten müssen. Nach Ansicht der EU-Kommission stellt dies eine zu korrigierende Markthemmung dar. Die Kommission hat daher ein internes Arbeitspapier entworfen, das die Lösung dieses Problems auf zwei Arten angeht: Zum einen könnte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwertungsgesellschaften in den Mitgliedsstaaten verbessert werden. Zum anderen könnte den Rechteinhabern die Wahl gelassen werden, eine einzige Verwertungsgesellschaft zu ermächtigen, die Lizenzvergabe und die Überwachung der verschiedenen Arten von Nutzungen ihrer Werke in der gesamten EU abzuwickeln.

(Zusammengestellt von Dr. Wolfgang Fritzemeyer, LL.M., Sozietät Baker & McKenzie LLP in München, E-Mail wolfgang.fritzemeyer@bakernet.com)