IT-Recht im Ausland
IT ohne Grenzen
Viele Großunternehmen haben in den 90er Jahren ihre Rechenzentren konsolidiert. Oft verteilten sie ihre bis dahin in den Landesgesellschaften untergebrachten Rechenzentren auf nur noch drei Standorte, etwa in Asien, den USA und Europa. Heute werden solche grenzüberschreitenden IT-Services auch von mittelständischen Unternehmen genutzt. Manche Firmen beziehen die Dienste im Rahmen des IT-Outsourcings, des Business Process Outsourcings (BPO) oder des Cloud Computing. Die dafür erforderlichen IT-Infrastrukturen sind häufig außerhalb Deutschlands zu finden.
IT-Compliance im Ausland
Ein Servicevertrag mit einem ausländischen Unternehmen unterscheidet sich nicht wesentlich von einem Outsourcing-Vertrag, der zwischen deutschen Partnern geschlossen wurde. Die Globalisierung zeigt hier ihre vereinheitlichende Wirkung. Fragen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und des IT-Service-Managements werden grundsätzlich nach internationalen Standards behandelt, wobei natürlich lokale Besonderheiten bestehen können. Dennoch gibt es in der Auslandsdatenverarbeitung einige Fallstricke. Auf folgende Bereiche sollten Verträge eingehen:
- IT-Sicherheitsanalyse;
- Datenschutz;
- IT-Compliance-Anforderungen;
- Kontrolle der Auslagerung.
Jetzt Newsletter bestellen und einen Hotel-Gutschein gewinnen!
