VDE: Diskussion über Datenschutz im ISDN

ISDN muß informationelle Selbstbestimmung sichern

07.12.1990

FRANKFURT (vwd) - Aspekte des Datenschutzes und der Datensicherheit beim diensteintegrierten Telekommunikations-Netz diskutierten Vertreter aus Wissenschaft, Industrie, Bundespost, Kirche, Gewerkschaften und Politik in Frankfurt. Veranstalter war die Informationstechnische Gesellschaft (ITG) im Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), Frankfurt.

Der ITG-Arbeitskreis "Datenschutz im ISDN" legte eine Broschüre vor, in der Vor- und Nachteile des ISDN zusammengefaßt wurden. Wie es dazu vorn VDE hieß, ist das Verständnis sowohl der technischen Konzeption als auch der juristischen und gesellschaftspolitischen Argumente eine wesentliche Voraussetzung für eine Versachlichung der öffentlichen Debatte.

Aus der Sicht der Kritiker wird mit der Modernisierung des Fernmeldenetzes nicht nur das Recht auf Privatsphäre und unbeobachtete Kommunikation, sondern auch das grundsätzlich geschätzte Recht auf informationelle Selbstbestimmung gefährdet. In der ITG-Dokumentation werden Kritikpunkte aufgezeigt und Handlungsempfehlungen an das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT), die Deutsche Bundespost Telekom und die Hersteller gegeben.

So soll beispielsweise die Telekom ihren Kunden die Wahl lassen, ob sie die Löschung der Verbindungsdaten oder deren Speicherung bis zu 80 Tagen jeweils nach Versand der Fernmelderechnung bevorzugen. Die Problematik der Rufnummeranzeige, bei der dem angerufenen Teilnehmer die Nummer des Anrufers angezeigt wird, läßt sich dadurch entschärfen, daß auf Antrag diese Rufnummeranzeige weggelassen wird. Der ITG-Arbeitskreis empfiehlt jedoch, bei Verbindungen mit ISDN-Anschlüssen dem Angerufenen die Möglichkeit zu geben, nur Anrufe mit Nummeranzeige zuzulassen.