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Bundesrichter

Internetzugang für Betriebsräte muss sein

15.07.2010
Betriebsräte haben nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf einen Internetzugang.

"Auch durch die Entscheidung, seinen Mitgliedern eigene E-Mail-Adressen zum Zwecke der externen Kommunikation einzurichten, überschreitet der Betriebsrat seinen Beurteilungsspielraum nicht", heißt es in einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mittwoch in Erfurt (7 ABR 80/08). Der Siebte Senat korrigierte in diesem Fall Entscheidungen der Vorinstanzen aus Nordrhein-Westfalen. Der Betriebsrat hatte für alle Mitglieder Internetzugänge und eigene Mail-Adressen verlangt.

Die Bundesrichter verwiesen auf das Betriebsverfassungsgesetz, nach dem Arbeitgeber dem Betriebsrat "für die laufende Geschäftsführung im erforderlichen Umfang Informations- und Kommunikationstechnik" zur Verfügung zu stellen haben. Der Betriebsrat habe dabei einen Beurteilungsspielraum, bei dem er auch den Kostenaspekt für den Arbeitgeber zu berücksichtigen habe. Nach Ansicht der Bundesrichter ist das Einholen von Informationen über das Internet durch Betriebsräte jedoch ein legitimer Anspruch. (dpa/tc)