Verbraucherzentralen

Internet-Urteil kein Freibrief

24.06.2009
Verbraucherschützer sehen in dem Urteil zu Internet-Beurteilungen von Lehrern keinen Blankoscheck für die Betreiber von Webseiten.

Die Anbieter der Bewertungsportale müssten für "möglichst objektive Kriterien" sorgen, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband am Mittwoch in Berlin. Da die Bewertungen "stets subjektiv eingefärbt sind", seien die Plattformen für Manipulationen offen. Verbandschef Gerd Billen wertete das Urteil als "klares Signal" an Dienstleister wie Ärzte, Handwerker und Gastronomen, dass sie mit Verbraucherbewertungen rechnen müssten.

Der Bundesgerichtshof hatte am Dienstag das Schülerportal spickmich.de mit Schüler-Beurteilungen von Lehrern für rechtens erklärt. Die Kassenärzte lehnen eine allein auf subjektive Patientenaussagen gestützte Beurteilung im Internet ab. Da der Wunsch nach Transparenz verständlich sei, befürworte man "eine objektive Sichtbarmachung der ärztlichen Qualität", sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Roland Stahl, am Mittwoch auf dpa-Anfrage in Berlin.

Die AOK sieht sich durch das Urteil in ihren Plänen für eine Ärztebewertung im Internet gestärkt. "Die Entscheidung bedeutet Rechtssicherheit", sagte ein AOK-Sprecher der "Berliner Zeitung" (Mittwoch). Der "AOK-Arzt-Navigator" soll den Versicherten ermöglichen, Leistung und Service niedergelassener Mediziner im Internet zu beurteilen und abzufragen.

"Wir lehnen ein Internet-Portal nicht per se ab, es sollte aber objektive Daten enthalten", sagte Stahl dazu. Objektiv seien Daten dann, wenn sie "neutral" seien und auf wissenschaftlicher Basis zustande kämen. Dazu gebe es ein Projekt der KBV.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert forderte gesetzliche Regelungen für Bewertungsportale. "Der Wildwuchs ist wahnsinnig groß", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch). "Bewertungsportale gibt es wahnsinnig viele. Und viele von diesen Bewertungsportalen bewegen sich außerhalb des rechtlich Zulässigen." (dpa/tc)