Internet-Provider fürchten TKÜV

09.11.2004
Die ab Januar 2005 geforderte Überwachung von E-Mail-Konten ist den TK-Dienstleistern zu teuer.

Ab 2005 müssen Provider ein System zur Überwachung der E-Mail-Konten ihrer Kunden installieren. Diese Regelung der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) bedeutet für viele Anbieter von Internet- und Telekommunikationsdiensten zusätzliche finanzielle Belastungen. Vor allem kleinere Unternehmen könnten sich Investitionen in Höhe mehrerer zehntausend Euro zur Anschaffung von Hardware und Software sowie für die Wartung der Systeme nicht leisten. Experten befürchten, dass die Verordnung für rund die Hälfte der 12000 Anbieter in Deutschland das Aus bedeuten könnte.

Verbände der Internet-Wirtschaft versuchen seit geraumer Zeit, gegen diesen Bestandteil des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorzugehen. So warnt die European Internet Service Provider Association (EuroISPA) in einer Stellungnahme vor den drohenden Kosten der Überwachungsmaßnahmen. Gerade bei kleineren Anbietern stünde der Aufwand in keiner Relation zum Nutzen. Die geforderten Investitionen würden viele Anbieter in eine ausweglose Situation treiben. Der Verband der Deutschen Internetwirtschaft Eco hatte deshalb bereits im Frühjahr dieses Jahres gefordert, die Überwachungsregelungen aus dem TKG-Entwurf herauszulösen und gesondert zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. "Wir brauchen hier Regelungen, die verhältnismäßig sind und für die betroffenen Unternehmen keine zusätzliche Belastung bedeuten", monierte Oliver Süme, Vorstand für Recht und Regulierung bei Eco. Bislang gibt es jedoch keinerlei Anzeichen für ein Einlenken des Gesetzgebers.

Dennoch bleiben die Überwachungsregelungen weiter umstritten. So lehnte der Bundesrat am 5. November einen überraschend eingebrachten Änderungsvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung (NTPG) ab. Damit sollten die Befugnisse der Behörden beim Abhören von Telefongesprächen und der Überwachung des Datenverkehrs via E-Mail erweitert werden. Im Vorfeld hatten Verbände wie VATM und der Bitkom scharf gegen die Vorlage protestiert. "Das Abhören von Telefonen ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Bürger und darf nicht im Schnellverfahren entschieden werden", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. (ba)