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Internet-Dienste haften für Musik-Raubkopien

12.04.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Online-Dienste in Deutschland müssen künftig Schadensersatz zahlen, wenn über ihre Websites Raubkopien von Musiktiteln heruntergeladen werden. Dies entschied das Münchner Landgericht in einem Prozess gegen den Internet-Anbieter AOL. Der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer, feierte das Urteil als einen "Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz". Das noch unveröffentlichte Urteil, das der "Financial Times Deutschland" vorliegt, legt erstmals die Rechtslage für Musikverlage und Musiker im Internet fest. Im vergangenen Jahr lag der durch Raubkopien verursachte Schaden für die Musikindustrie bei schätzungsweise 140 Millionen Mark.

Im Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein von AOL eingerichtetes "Musik-Soundforum". Internet-Nutzer konnten sich von dort unkontrolliert Musikfiles besorgen, darunter auch so genannte Midi-Files (Instrumentalversionen von Musikstücken, die nur auf PC-Disketten abgespielt werden können). Hit Bit Software, ein Anbieter von Midi-Files in Deutschland, hatte daraufhin eine Klage wegen der Verletzung von Urheberrechten gegen AOL eingereicht. Zwar bekam Hit Bit Software nun einen Schadenersatz in Millionenhöhe zugesprochen, doch der ISP kündigte an gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Die Verbreitung von Raubkopien will die Musikindustrie künftig über spezielle technische RPS-Filter (Rights Protection System) eindämmen, die vor allem in Musikfiles von ausländischen Servern installiert werden sollen.