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Internet-Anbieter müssen auf Behördenanordnung Nazi-Websites sperren

31.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Internet-Provider müssen auf behördliche Anordnung hin den Zugriff auf rechtsextreme Web-Seiten sperren. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil (Aktenzeichen 6 K 7151/02). Das Gericht wies die Klage eines Zugangsanbieters ab. Der hatte sich gegen eine von der Bezirksregierung Düsseldorf angeordnete Sperrung amerikanischer Internet-Seiten mit Nazipropaganda gewandt.

Laut Gericht ist die Sperrungsverfügung rechtmäßig, da die Inhalte der Seiten in Deutschland verboten seien. (dpa/tc)