Dazu hat die AGID auf ihrer jüngsten Sitzung zwei Entschließungen verabschiedet. "Es geht nicht an" sagte Bettina Sokol, nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsbeauftragte und derzeitige Vorsitzende der AGID, "dass die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Offenlegungspflicht nur für Vorstandsmitglieder von börsennotierten Aktiengesellschaften gelten soll. Vielmehr sollten auch - wie bereits in Berlin geschehen - Unternehmen, die sich mehrheitlich in öffentlicher Hand befinden zur Transparenz verpflichtet werden." Das soll nach AGID-Vorstellungen auch auf Landes- und Kommunalebene gelten.