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Infomatec: Kleinanleger siegt vor Gericht

24.09.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die ehemaligen Infomatec-Vorstände Gerhard Harlos und Alexander Häfele müssen einem Kleinanleger aus dem Ruhrgebiet Schadensersatz von rund 100.000 Mark zahlen. Zu dieser Strafe verurteilte sie die Kammer des Augsburger Landgerichts am heutigen Montag. Zur Begründung hieß es, die beiden Manager seien persönlich dafür verantwortlich, dass in früheren Ad-hoc-Mitteilungen bewusst falsche Informationen veröffentlicht worden seien. Das Gericht hob dabei besonders eine Mitteilung vom Mai 1999 hervor, in der die Augsburger Softwareschmiede einen 55 Millionen Mark schweren Auftrag von dem Mobilfunkanbieter Mobilcom publiziert hatte. Der Kläger, ein Metzgermeister, hatte daraufhin für zirka 100.000 Mark Infomatec-Aktien gezeichnet. Als öffentlich wurde, dass der tatsächliche Wert des Mobilcom-Auftrags jedoch nur neun Millionen Mark betrug, sank die Infomatec-Aktie von

51 Euro auf inzwischen unter einen Euro, die Vorstände traten zurück, und das Unternehmen beantragte ein Insolvenzverfahren.

Erstmals in der 120-jährigen Geschichte des deutschen Aktienrechts hat nun ein Kleinanleger seine Schadensersatzansprüche vor Gericht wegen falscher Unternehmensangaben durchsetzen können. Der Kleinanleger hat neben den Vorständen auch die Firma Infomatec verklagt. Das Urteil gegen das Unternehmen kann jedoch erst gesprochen werden, wenn das Konkursverfahren abgeschlossen ist.

Die Infomatec-Aktionäre reagierten erwartungsgemäß enttäuscht auf die Nachrichten: Am heutigen Montagmittag sank das Wertpapier um 18,2 Prozent auf 0,09 Euro.