Patentstreit: Klagen in Millionenhöhe drohen

Infineon unterliegt Rambus

17.10.2003
MÜNCHEN (CW) - Der Münchner Chiphersteller Infineon hat in seinem Patentrechtsstreit mit Rambus erneut eine Schlappe erlitten: Der oberste Gerichtshof der USA wies einen Antrag der Deutschen auf Wiederaufnahme ab. Nun ist der Weg für Rambus frei, die Speicherhersteller auf Lizenzkosten in Millionenhöhe zu verklagen.

Mit dem jetzigen Gerichtsurteil sind die Chancen von Infineon drastisch gesunken, unbeschadet aus dem langjährigen Verfahren gegen Rambus herauszukommen. Infineon hatte das oberste Gericht der USA angerufen, um gegen ein Urteil vom Januar des Jahres vorzugehen. Dies hatte eine Klage Infineons gegen Rambus abgewiesen. Nun ist das Urteil, das bereits im April von einem Gericht bestätigt worden war, nicht mehr zu kippen. Im Gegenzug kann Rambus nun versuchen, den Speicherherstellern wie Infineon, Hynix und Micron nachzuweisen, dass sie gegen geltende Patente verstoßen haben.

Marktbeobachter rechnen damit, dass allein der Siemens-Ableger zirka 45 Millionen Dollar pro Jahr an den Chipdesigner zahlen müsste. Pro Jahr setzt die Branche mit Speichern, für die Rambus Patente geltend macht, etwa 15 Milliarden Dollar um. Am Tag der Urteilsverkündung stieg der Aktienkurs der Company um 38 Prozent an.

Rambus hatte sich in den 90er Jahren eine Reihe von Technologien zur Fertigung von DDR- und SDRAM-Speichern schützen lassen, die Existenz dieser Patente dem Standardisierungsgremium JEDEC jedoch angeblich nicht mitgeteilt. Als die Techniken später von verschiedenen Chipherstellern verwendet wurden, forderte das Unternehmen aus Los Altos, Kalifornien, Kompensation. Während einige Firmen wie Toshiba, Hitachi oder Samsung Lizenzgebühren zahlten, zogen andere gegen Rambus vor Gericht. So warf etwa Infineon der Company vor, sie hätte mit einem Trick bewirkt, dass diese Technologien überhaupt angewendet worden waren.

Nur die erste Instanz gewonnen

Im Mai 2001 hatten die Münchner vor einem US-Gericht diesbezüglich Recht erhalten. Rambus wurde daraufhin zu Zahlungen in Höhe von zehn Millionen Dollar verurteilt. Das Blatt wendete sich Anfang dieses Jahres, als ein US-Berufungsgericht das Urteil aufhob. Als Begründung hieß es, es gäbe keine Beweise dafür, dass Rambus der JEDEC vorsätzlich seine Patente für Hochgeschwindigkeits-Speicherchips verheimlicht hätte. Infineon beantragte daraufhin die Wiederaufnahme des Verfahrens, blitzte aber im April beim zuständigen US-Berufungsgericht ab. (mb/ajf)