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Infineon: Rambus hat kein Recht auf Lizenzgebühren

08.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Infineon strengt nach seinem Sieg gegen Rambus nun gar eine Gegenklage an: Der Chipschmiede soll per Richterspruch das Kassieren von Lizenzgebühren für SDRAM und DDR-RAM untersagt werden.

Nachdem das Bezirksgericht in Virginia Infineon Recht gab (Computerwoche online berichtete), setzt der deutsche Chiphersteller nun noch eins drauf: Rambus habe keinen Anspruch auf Lizenzgebühren, da das Unternehmen als Mitglied eines Standardkomitees Fehler gemacht habe. 1992 ist Rambus dem "Joint Electronic Devices Engineering Council" (JEDEC) beigetreten. Rambus habe es versäumt, diesem Gremium seine Patente auf SDRAM und DDR-RAM mitzuteilen. Die Regeln der Industrie-Vereinigung seien damit gebrochen worden, wohl mit der Absicht, weltweit SDRAM-Urheberrechts-Gebühren zu kassieren. Die Patente könnten deshalb wirkungslos sein, hofft Infineon. Rambus hat JEDEC 1996 wieder verlassen.