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Infineon im Visier der Wertpapieraufsicht

04.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Presseberichten zufolge sind der Münchner Halbleiterkonzern Infineon und dessen Anleger ins Visier des Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) geraten. Hintergrund ist ein Ad-hoc-Mitteilung vom 20. Juni 2001. Die Siemens-Tocher hatte damals erklärt, dass das Unternehmen im Geschäftsjahr 2001 (Ende: 30. September) mit einem Verlust von 600 Millionen Euro vor Steuern und Zinsen (Ebit) rechne. Daraufhin war die Aktie um 16 Prozent eingebrochen und zum ersten Mal unter den Ausgabewert von 35 Euro im Frühjahr 2000 gefallen. Da der Kurs aber bereits einen Tag vor der Bekanntgabe der schlechten Nachrichten gegen den Trend um fünf Prozent gesunken war, hegt die BAWe den Verdacht auf Insider-Geschäfte. Die Aktionärsschützer haben ein offizielles Verfahren eingeleitet und wollen anhand von Kontoauszügen und Bankunterlagen

überprüfen, ob und in welchem Umfang Investoren interne Informationen für illegale Aktiengeschäfte genutzt haben. Infineon selbst hatte nach Angaben einer Firmensprecherin eigene Nachforschungen bei Mitarbeitern betrieben, aber keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

In einer zweiten Untersuchung beschäftigt sich die BAWe mit möglichen Versäumnissen gegenüber der Publizitätspflicht in diesem Zusammenhang. Die Wertpapieraufsicht überprüft, ob Infineon-Chef Ulrich Schumacher bereits im Mai eine Gewinnwarnung herausgeben hätte müssen, als er gegenüber Investoren eingeräumt hatte, dass im dritten Quartal mit roten Zahlen zu rechnen sei.

Eine Sprecherin wies den Verdacht auf einen Verstoß gegen die Ad-hoc-Mitteilungspflicht zurück. Sie argumentiert, dass die internen Prognosen im Mai 2000 noch innerhalb der Analystenschätzungen gelegen hätten. Erst als im Juni der Chipmarkt erneut einbrach und die Auftragseingänge deutlich unter den Erwartungen lagen, sah man sich veranlasst, eine Pflichtmitteilungen herauszugeben. (mb)