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Infineon erleidet Rückschlag vor Gericht

30.01.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Münchner Chiphersteller Infineon musste in dem langjährigen Patentrechtsstreit mit Rambus einen Rückschlag einstecken: Ein US-Berufungsgericht hob das Urteil einer niedrigeren Instanz auf und erklärte, es gäbe keine Beweise dafür, dass der US-amerikanische Chipdesigner dem Standardisierungsgremium JEDEC vorsätzlich seine Patente für Hochgeschwindigkeits-Speicherchips verheimlicht hätte.

Rambus hatte sich in den 90er Jahren eine Reihe von Technologien zur DDR- und SDRAM-Fertigung schützen lassen, die Existenz dieser Patente dem JEDEC jedoch nicht mitgeteilt. Als die Techniken später von Chipherstellern - darunter Hynix, Micron und Infineon - verwendet wurden, forderte das Unternehmen aus Los Altos, Kalifornien, von ihnen Kompensation. Infineon warf Rambus daraufhin vor, das Unternehmen hätte sie mit einem Trick dazu gebracht, diese Technologien anzuwenden. Im Mai 2001 erhielten die Münchner vor einem US-Gericht Recht, Rambus wurde daraufhin wegen Betrugs zu einer Strafe in Höhe von 3,5 Millionen Dollar verurteilt.

Nach dem jüngsten Urteilsspruch werden nun auch einer entsprechenden Klage der US-Kartellbehörde FTC nur noch geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Damit steigen die Chancen von Rambus, von Halbleiterherstellern millionenschwere Lizenzgebühren für die Fertigung von DDR- und SDRAM-Speicher erheben zu können. Gleichzeitig entfallen die hohen Prozesskosten der Vergangenheit.

Den Anlegern fiel offenbar ein Felsbrocken vom Herzen: Nach der Bekanntmachung des Urteilsspruchs am Mittwoch kletterte der Kurs der Rambus-Aktie um 4,25 Dollar oder 57 Prozent auf 11,69 Dollar. (mb)