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Industrie lehnt E-Commerce-Gesetz ab

04.11.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Deutsche Firmenverbände haben sich in einer gemeinsamen Presseerklärung gegen einen EU-Gesetzesentwurf ausgesprochen, demzufolge bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnsitz des Verbrauchers Gerichtsstand sein kann. Unterzeichnet haben der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. (BDZV), der Deutsche Multimediaverband (Dmmv), der Verband Deutscher Zeitungsverleger e. V. (VDZ) sowie der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT). Die Interessenvertreter befürchten, daß ein derartiges Gesetz den Internet-Handel in Europa lähmen und die Online-Firmen unnötig belasten werde. Sollte die Novelle durchgehen, müßte jeder kommerzielle Anbieter, der eine weltweit abrufbare Web-Site im Internet einrichtet, künftig damit rechnen, in jedem beliebigen europäischen Staat von einem Verbraucher verklagt werden zu können. Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

"Damit wird die Gerichtszuständigkeit in Verbrauchersachen praktisch grenzenlos ausgeweitet. Dies würde sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen, die im Internet aktiv werden wollen, als Investitionshemmnis erweisen." Nach bislang geltendem Recht können Verbraucher die E-Commerce-Händler oft nur in deren Heimatstandorten belangen.

Die europäische Kommission und die Justizminister hatten dem Gesetzesentwurf bereits im Mai zugestimmt. Vor der endgültigen Ratifizierung der Novelle finden heute und morgen Anhörungen vor der EU-Kommission statt. Industrieverbände und Unternehmen in ganz Europa konzentrieren ihre Lobbying-Aktivitäten seit Monaten darauf, das Gesetz zu kippen.