"Indiskretionen" aus der Regierungskommission Fernmeldewesen

06.03.1987

Empfehlung 1: Die "Telekom" erhält das Netzmonopol, solange sie anderen Dienstanbietern Mietleitungen zu angemessenen wettbewerbsfähigen Bedingungen sowie entsprechendem qualitativen und quantitativen Bedarf überlaßt. Die Bundesregierung wacht über die Entwicklung des Wettbewerbs. Die Überprüfung der Entwicklung erfolgt jeweils nach drei Jahren. Im Falle einer nicht befriedigenden Marktentwicklung läßt die Bundesregierung die Errichtung konkurrierender Netze zu.

Empfehlung 2: Telekom wird in einen Monopolbereich "Telenetz" und in einen Wettbewerbsbereich "Teledienst" gegliedert.

Empfehlung 3: Telenetz erhält das Monopol am Übertragungsnetz einschließlich seiner Vermittlungsanlagen und am einfachen Telefondienst. Empfehlung 4: Teledienst bietet Dienstleistungen der Telekommunikation ohne einfaches Telefon im Wettbewerb mit privaten Unternehmern an.

Empfehlung 5: Es sollte unterschieden werden zwischen

a) Diensten, die im gesetzlichen Auftrag erbracht werden müssen;

b) Dienstleistungen, die für alle (öffentlichen und privaten) Dienstanbieter reguliert werden;

c) Dienstleistungen, die keiner Regulierung bedürfen.

Empfehlung 6: Private Unternehmen dürfen alle Dienste der Telekommunikation mit Ausnahme des einfachen Telefondienstes leisten.

Empfehlung 7: Teledienst wird durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise des Ausgleichs, in die Lage versetzt, Infrastrukturauflagen für das Gemeinwohl erfüllen zu können.

Empfehlung 8: Die Maßnahmen zur Sicherung der Infrastrukturauflagen dürfen nicht zu einem unfairen Wettbewerb zwischen Teledienst und privaten Konkurrenten führen.

Empfehlung 9: Es wird empfohlen, die Hoheitsaufgaben von den Betriebsaufgaben organisatorisch zu trennen.

Empfehlung 10: Das Bundesministerium für Post und Telekommunikation nimmt als eigenständiges Ministerium die Hoheitsaufgaben wahr.

Empfehlung 11: Unbeschadet der organisatorischen Behandlung des Postwesens werden die Betriebsaufgaben der Telekommunikation organisatorisch in zwei getrennten Betrieben wahrgenommen, nämlich Telenetz (Monopolbereich) und Teledienst (Wettbewerbsbereich)

Empfehlung 12: Das BMPT (Bundesministerium für Post und Fernmeldewesen) überwacht und koordiniert die Erfüllung der Betriebsaufgaben.

Empfehlung 13: Telenetz und Teledienst bleiben Bestandteile des Sondervermögens des Bundes.

Empfehlung 14: Bestellungen und Rechtsverhältnisse der Vorstände von Telenetz und Teledienst werden nach dem Bundesbahnmodell geregelt. Dasselbe soll für die zweite Leitungsebene gelten.