In Landesverfassungen: Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung

15.01.1988

Baden-Württemberg:

Art. 3 (Feiertage). Die Sonntage und die staatlich anerkannten Feiertage stehen als Tage der Arbeitsruhe und der Erhebung unter Rechtsschutz. Die staatlich anerkannten Feiertage werden durch Gesetz bestimmt. Hierbei Ist die christliche Überlieferung zu wahren.

Bayern:

Art. 147 (Schutz der Sonn- und Feiertage). Die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der seelischen Erhebung und der Arbeitsruhe gesetzlich geschützt.