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Im Napster-Stil: Mediengigant vs. E-Book-Verlag

07.05.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein alteingesessener amerikanischer Verlag und ein relativ junger Internet-Verlag liegen sich in den Haaren. Streitpunkt ist das Urheberrecht an digitalen Büchern (E-Books). Der amerikanische Verlag Random House , der seit 1998 zu Bertelsmann gehört, ist der Meinung, dass das Recht an digitalen Büchern dem Verlag gehört, der auch die Print-Ausgabe liefert. Rosettabooks dagegen erwarb die Rechte an den E-Books eigenen Angaben zufolge direkt von den Autoren.

Diese Woche erscheinen Vertreter beider Unternehmen erstmals vor einem amerikanischen Gericht. Dieses hat vor allem eine Frage zu klären: "Ist ein elektronisches Buch eine Buchform?" Amerikanische Juristen messen dem Streit die gleiche Bedeutung bei wie dem zwischen der Musiktauschbörse Napster und der Plattenindustrie. Dazu ein Anwalt: "Der Ausgang entscheidet darüber, ob das Marktsegment der E-Buch-Verlage wächst oder chancenlos ist." Random House hat eigenen Angaben zufolge die Rechte "an der Arbeit der Autoren in Buchform." Laut Rosettabooks sind E-Books davon nicht betroffen. Und so habe man beispielsweise mit den Autoren Robert Parker, Kurt Vonnegut und William Styron Extra-Verträge über die Veröffentlichung der Werke in E-Buch-Form über das Internet abgeschlossen. "Wir gehen davon aus, dass das Urheberrecht dem Autor gehört. Und der kann entscheiden, wem er welche Erlaubnis erteilt", so Rosettabook-Chef Leo Dwyer.