Im EU-Datenschutzrecht tut sich was

11.01.2013
Das EU-Parlament hat nun eine Diskussionsbasis für Änderungen des Datenschutzes. Ein europaweit einheitliches Gesetz wird es wohl erst 2014 geben.

Vor knapp einem Jahr regte EU-Justizkommissarin Viviane Reding ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht an und legte dazu einen ersten Entwurf für eine neue Verordnung vor. Nun hat der Europa-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht von den Grünen den Entwurf überarbeitet. Albrecht ist der Berichterstatter des Parlaments und damit eine Schlüsselfigur für das Gesetzesvorhaben. Sein Papier gilt als Arbeitsgrundlage für das Europa-Parlament, das sich in den kommenden Monaten intensiv damit beschäftigen wird. Danach muss es sich noch mit der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedsstaaten auf ein gemeinsamen Gesetz verständigen. Mit einer Verabschiedung wird nicht vor dem Jahr 2014 gerechnet.

Wesentliches Ziel des Vorhabens sind EU-weit einheitliche Standards für das Erheben, Verarbeiten und Weitergeben von Daten aller EU-Bürger. Die Vorschläge von Albrecht weichen in einigen Punkten vom ersten Reding-Entwurf ab. So hatte die EU-Kommissarin vorgesehen, Daten wie IP-Adressen, Standorte und Cookies nicht zwingend als personenbezogene Informationen zu werten. Kritisch seien sie erst in Kombination mit einmaligen Merkmalen, heißt es im Reding-Dokument.

Das sieht Grünen-Politiker Albrecht anders. Er bewertet Cookies und IP-Adressen zunächst einmal grundsätzlich als personenbezogene Daten. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn keine Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich sind, weil etwa Firmen-IP-Adressen zur Anwendung kommen.

"Die vorgeschlagenen Änderungen würden den Entwurf der Europäischen Kommission noch deutlich verbessern", lobte Peter Schaar, Datenschutzbeauftragter des Bundes, die Vorschläge Albrechts. "So sollen die Zusammenführung personenbezogener Daten aus unterschiedlichen Quellen weiter eingeschränkt und die Rechte der Betroffenen gestärkt werden." Positiv wertet er auch, dass die unabhängige Stellung der Datenschutzbehörden und ihre Möglichkeiten zum koordinierten Vorgehen gegen Datenschutzverletzungen verbessert werden sollen. (jha)