Digitale Verkehrspflichten

Ihr PC hat Viren versandt - wer haftet?

05.10.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Mehrstufiges Sicherheitskonzept ist zumutbar

Je nach Gefahrgeneigtheit der unternehmerischen Tätigkeit kann darüber hinaus ein mehrstufiges Sicherheitskonzept erforderlich und zumutbar sein. Dazu können die konservative Vergabe von Zugriffsberechtigungen an eigene Mitarbeiter, die regelmäßige Überprüfung von Dateien mittels Hash-Vergleich gegen nachträgliche Manipulationen und die Überprüfung von Dateien durch unterschiedliche Antiviren-Lösungen vor der Distribution gehören.

Ein Sicherheitskonzept für die Unternehmens-IT sollte schriftlich festgehalten, tunlichst befolgt und die Einhaltung unter den Mitarbeitern streng kontrolliert werden, denn es liegt nahe eine Beweislastumkehr zugunsten der Geschädigten vorzunehmen. Eine solche Beweislastumkehr ist bereits seit Langem im Bereich der Produzentenhaftung üblich. Sie soll einer regelmäßig vorliegenden Beweisnot vorbeugen, da die Geschädigten die unternehmensinternen Abläufe nicht einsehen können und daher auch keine belastenden Informationen darlegen können.

Bei einer Beweislastumkehr obliegt es daher dem Schädiger zu beweisen, dass er alle notwendigen und zumutbaren organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung der aus seinem Herrschaftsbereich stammenden Schäden getroffen hat. Dabei kann ein gut dokumentiertes Sicherheitskonzept behilflich sein.