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IG Metall begrüßt Gerichtsentscheidung zu IBM-Tarifzuständigkeit

28.09.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ist IBM ein Dienstleister oder Hardwarehersteller? Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat sich auf Antrag mit dieser Frage befasst und die Tarifzuständigkeit für die 24.000 Beschäftigten des Konzerns in Deutschland der IG Metall zugewiesen. Von der Arbeitnehmervertretung wurde das Urteil begrüßt. "Mit dem Beschluss ist der Versuch der IBM-Unternehmensleitung gescheitert, nach Gutsherrenart über den ihr genehmen Tarifpartner zu bestimmen", sagte IG-Metall-Justitiar Peter Hunnekuhl in Frankfurt.

Mit der Entscheidung werde zudem die Wirksamkeit der Vereinbarung vor dem DGB-Schiedsgericht bekräftigt, in der sich IG Metall und ver.di nach vorherigen Unstimmigkeiten auf eine Tarifgemeinschaft bei IBM verständigt hatten. Es werde klargestellt, dass Schiedssprüche und Vereinbarungen vor dem DGB-Schiedsgericht auch für die Arbeitgeberseite verbindlich seien, sagte Hunnekuhl.

Die IG Metall darf laut der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt für die deutsche Dienstleistungssparte des IBM-Konzerns Tarifverträge aushandeln. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit - anders als das Hessische Landesarbeitsgericht - Anträge mehrerer IBM-Firmen ab. Gewerkschaften seien auf Grund ihrer Vereins- und Tarifautonomie grundsätzlich befugt, ihren Organisations- und Zuständigkeitsbereich eigenständig festzulegen und zu verändern, urteilte der Erste Senat.

Ein Sprecher von IBM Deutschland kündigte an, auch künftig Tarifverhandlungen ausschließlich mit ver.di führen zu wollen. Die IG Metall sieht sich vom Gericht dagegen als Tarifpartner für die IBM-Unternehmen bestätigt. "An der IG Metall führt kein Weg vorbei", sagte eine Gewerkschaftssprecherin. (dpa/mb)