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ICANN weist VeriSigns Klage wegen Sitefinder zurück

07.04.2004

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat das zuständige US-Bundesgericht aufgefordert, die Klage von VeriSign abzuweisen. Der Domain-Registrar hatte die Organisation Ende Februar beschuldigt, sie habe mit ihrem Vorgehen gegen VeriSigns Weiterleitungsdienstes "SiteFinder" ihre Kompetenzen deutlich überschritten.

In ihrer Klageerwiderung erklärte die ICANN nun, sechs der Anschuldigungen von VeriSign mit Bezug auf Monopolismus, Vertragsbruch und ähnlichen seien gegenstandslos. Vor einer Gerichtsverhandlung müsste zunächst VeriSigns siebter Anklagepunkt, die Auslegung des Vertrags zwischen den beiden Parteien, geklärt werden. Eine andere Meinung als VeriSign zu besitzen, sei weder ein Verstoß gegen Antitrust-Gesetze noch ein Vertragsbruch.

Nach Ansicht von VeriSign hat sich die ICANN als Regulierer des Domain Name System (DNS) aufgespielt, obwohl der Organisation eigentlich nur eine technische Koordinierungsfunktion zustehe. In der Folge habe das Gremium die Entwicklung neuer Web-Dienste blockiert, wie zum Beispiel die Einrichtung von Wartelisten für abgelaufene Internet-Adressen, internationalisierte Domains und den Start des Weiterleitungsdienstes "SiteFinder" (Computerwoche.de berichtete).

Der Streit um Sitefinder kam im Ende September 2003 auf, kurz nachdem VeriSign den Dienst in Betrieb genommen hatte. Dabei werden falsch eingetippte Internet-Adressen abgefangen und an ein Portal weitergeleitet, das in Frage kommende Websites auflistet. Der Dienst verursachte jedoch Probleme bei verschiedenen Internet-Techniken wie zum Beispiel Spam-Filtern. Außerdem rügte die Internet Society (ISOC), dass Sitefinder gegen fundamentale architektonische Prinzipien des Internet verstoße. Anfang Oktober nahm Verisign Sitefinder wieder vom Netz, nachdem ICANN-Geschäftsführer Paul Twomey dem Unternehmen indirekt mit dem Entzug der Registry-Lizenz drohte. (mb)